Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94   

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https://dejure.org/1995,218
BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94 (https://dejure.org/1995,218)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - V ZB 27/94 (https://dejure.org/1995,218)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - V ZB 27/94 (https://dejure.org/1995,218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zivilgerichte - Geltendmachung von Ansprüchen - Besatzungshoheitliche Enteignungen - Eingriff in das Vermögen - Oberlandesgericht - Eintritt ins Vorverfahren - Rechtswegfrage - Vorabentscheidung - Beschwerde zum Bundesgerichtshof

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswegzuständigkeit; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht bei besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Enteignungen; Prüfung des Rechtswegs im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EinigVtr Anl. II; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; GVG § 17a
    Kein Zivilrechtsweg bei Geltendmachung von Mängeln an einer besatzungshoheitlichen Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 131, 169
  • NJW 1996, 591
  • ZIP 1996, 101
  • MDR 1996, 1290
  • NJ 1996, 146
  • WM 1996, 87
  • DB 1996, 980
  • JR 1996, 462
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Der Senat ist in seiner grundlegenden Entscheidung zur Rechtswegfrage bei konkurrierenden zivilrechtlichen und vermögensrechtlichen Ansprüchen (BGHZ 118, 34; vgl. auch Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554) davon ausgegangen, daß das Rechtsverhältnis zwischen dem von einer Unrechtsmaßnahme Betroffenen und dem durch sie Begünstigten durch den sozialverträglichen Ausgleich des Vermögensgesetzes (§§ 1, 3 und 4 Abs. 2 und 3) eine öffentlich-rechtliche Ausprägung erfahren hat.

    Die auch im Vorabverfahren nach § 17 a GVG zu treffende Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554) geht zu Lasten der Kläger, die die Zwischenentscheidung veranlaßt haben (§ 91 ZPO).

  • BGH, 10.11.1995 - V ZR 179/94

    Anspruchskonkurrenz zwischen Restitutions- und Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    a) Vor den Zivilgerichten ist die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich auf die Unwirksamkeit von besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen stützen, nicht statthaft (wegen des Streits darüber, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines solchen Eingriffs war, vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nicht zu entscheiden ist, welcher Rechtsweg bei einem Streit um die Frage einzuschlagen wäre, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines enteignenden Eingriffs der Besatzungsmacht gewesen ist (vgl. dazu Senatsurt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92

    Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    b) Ist das Oberlandesgericht mit der Rechtswegfrage befaßt, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten; dies erübrigt sich, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (im Anschluß an BGHZ 120, 198 und 204).«.

    Der Senat ist an die Zulassungsentscheidung nach § 17 a Abs. 4 Satz 6 GVG unbeschadet des Umstandes gebunden, daß das Oberlandesgericht erstmalig und nicht, wie bei einer erstinstanzlich angebrachten Rechtswegrüge vorgesehen (§ 17 a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 3 GVG), als Beschwerdegericht entschieden hat (BGHZ 120, 198).

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    1. Damit bleibt die sofortige Beschwerde ohne Erfolg, denn die von dem Oberlandesgericht angeordnete Verweisung an das Verwaltungsgericht ist, da das von den Klägern angestrengte Verfahren vor dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bereits seinen Abschluß gefunden hat, nicht zu beanstanden (Senatsbeschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, WM 1993, 77).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Ist das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit des Rechtsweges befaßt, sei es daß es das Eingangsgericht - wie hier - verabsäumt hat, über die Frage vorweg durch Beschluß zu entscheiden (vgl. BGHZ 121, 367, 369 f), sei es, weil eine Veränderung des Streitgegenstands das erforderlich macht, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten.
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Eine Vorabentscheidung durch das Oberlandesgericht erübrigt sich allerdings, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Entscheidung durch Beschluß keinen Anlaß hätte, die Beschwerde nach § 17 a Abs. 6 Satz 5 GVG zuzulassen (vgl. BGHZ 120, 204); diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Der Senat ist in seiner grundlegenden Entscheidung zur Rechtswegfrage bei konkurrierenden zivilrechtlichen und vermögensrechtlichen Ansprüchen (BGHZ 118, 34; vgl. auch Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554) davon ausgegangen, daß das Rechtsverhältnis zwischen dem von einer Unrechtsmaßnahme Betroffenen und dem durch sie Begünstigten durch den sozialverträglichen Ausgleich des Vermögensgesetzes (§§ 1, 3 und 4 Abs. 2 und 3) eine öffentlich-rechtliche Ausprägung erfahren hat.
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Ob die Kommission hierbei das Besatzungsrecht eingehalten hat, insbesondere ob der Erblasser überhaupt dem Personenkreis zuzurechnen war, auf den die Sequestrierung nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 zielte (Kriegs- und Naziverbrecher etc.), spielt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Frage, ob die Maßnahme der Besatzungsmacht zuzurechnen ist, keine Rolle (BVerwG WM 1995, 529, 533).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Wie in den Fällen des inneren Zusammenhangs eines rechtlichen Mangels mit deutschem Vermögensunrecht (§ 1 VermG) ist es ausgeschlossen, die Wirksamkeit der Maßnahme mit den Mitteln des Zivilrechts in Frage zu stellen (vgl. BGHZ 122, 204, 209; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 243/94, WM 1995, 1730, 1732, für BGHZ bestimmt).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
    Diese hätte nämlich, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilt, zu jeder Zeit lenkend und korrigierend eingreifen können (BVerwG ZIP 1994, 1480, 1481).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 59.93

    Klage auf Rückgängigmachung einer Enteignung - Enteignung von Vermögenswerten im

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Dies erübrigt sich nur, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß sähe, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (Senatsurt. v. 9. November 1995, V ZB 27/94, WM 1996, 87, für BGHZ bestimmt; vgl. auch BGHZ 120, 198 und 204).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

    Eine Vorabentscheidung durch das Oberlandesgericht erübrigt sich allerdings, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Entscheidung durch Beschluss keinen Anlass hätte, die Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zuzulassen (BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - V ZB 27/94, BGHZ 131, 169, 170 f; vom 29. März 1996 - V ZR 326/94, BGHZ 132, 245, 247; Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651; Urteil vom 4. August 2005 - IX ZR 117/04, Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 25.02.2009 - 4 U 759/07

    Rechtsstreit der Deutsche Lufthansa AG gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

    Anderes gilt allerdings dann, wenn es die Zulässigkeit des Rechtsweges bejaht, ohne die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde als gegeben zu erachten (BGH NJW 1996, 1890; BGH NJW 1996, 591; BGH ZIP 1996, 1059; OLG Bremen OLGR 2002, 327; KG Berlin KGR 2005, 435).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93   

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https://dejure.org/1996,1282
BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93 (https://dejure.org/1996,1282)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1996 - II ZR 293/93 (https://dejure.org/1996,1282)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - II ZR 293/93 (https://dejure.org/1996,1282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1290
  • WM 1996, 1198
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92

    Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    So hat er den auf § 45 LwAnpG gestützten Anspruch auf die Wiederherstellung von Grundstücksbegrenzungen und Grenzsteinen als Streitigkeit im Sinne von § 65 LwAnpG angesehen, weil es sich dabei um eine Nebenfolge des Rechts auf Rückgabe der eingebrachten Flächen nach Beendigung der Mitgliedschaft handle (BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 - BLw 48/92, AgrarR 1993, 259 f.; insoweit in BGHZ 122, 391 nicht abgedruckt).

    Das war aber vor dieser Gesetzesänderung nicht anders; denn die Einbringung von Land in eine LPG ist keine Landpacht (BGHZ 122, 391, 394).

    Zwar gilt ungeachtet der Tatsache, daß die Einbringung von Grundstücken in eine LPG keine Landpacht war, auch für die auf dem Mitgliedschaftsverhältnis beruhende Werterhaltungspflicht der Grundsatz, daß Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; vgl. auch BGH, Urt. v. 4. November 1994 - LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).

    Bei der Anwendung dieses Grundsatzes müssen jedoch die besonderen Bedingungen der Landwirtschaft in der DDR und der seinerzeitigen gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit der LPG beachtet werden (so auch BGHZ 122, 391, 393).

    Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß das Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl.-DDR 1, 652) zwar das Privateigentum an Grund und Boden - bei Gleichheit der Eigentumsformen - sowie eine vielfältig strukturierte, leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft wieder herstellen will, jedoch nicht bezweckt, alle Folgen der Zwangskollektivierung in vollem Umfang auszugleichen (BGHZ 122, 391, 393 f.).

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93

    Begriff der Streitigkeit nach dem LwAnpG; Vorerwerbs- oder Vorkaufsrecht des

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz liegt (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl. v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).

    Dort (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Februar 1994 aaO. m.w.N.) geht es um Ansprüche aus Kreispachtverträgen, Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG sowie die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemaligen volkseigenen Gut.

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH, Urt. v. 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, NJW 1995, 2851, 2852 zu § 46 WEG m.w.N.).

    Die Anwendbarkeit von § 17 a Abs. 5 GVG entfällt im vorliegenden Fall auch nicht etwa deshalb (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30. Juni 1995 aaO.), weil das Landgericht (Kreisgericht) über seine Zuständigkeit nicht vorab entschieden hat, obwohl dies wegen einer entsprechenden Rüge der Beklagten geboten gewesen wäre.

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    Entsprechend ist im Streit um Grund und Höhe des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung für eine abgerissene Scheune (BGHZ 120, 361, 362, 367) entschieden worden; für den Streit um Schäden an einer bereits zurückgegebenen Scheune kann schwerlich etwas anderes gelten.
  • BGH, 29.09.1994 - BLw 32/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten unter LPG

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    In zwei weiteren Sachen (BGH, Beschl. v. 29. September 1994 - BLw 32/94 u. 11/94, AgrarR 1994, 355 f. u. 364) ging es um Ansprüche zwischen Landwirtschafts- und Produktionsgenossenschaften.
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    b) Dabei wird das Berufungsgericht insbesondere zu beachten haben, daß den Kläger als Eigentümer in sinnentsprechender Anwendung der zu § 548 BGB entwickelten Grundsätze lediglich die Beweislast für den Schaden sowie dafür trifft, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich der Beklagten als Nutzungsberechtigten entstammt (vgl. BGHZ 126, 124 ff.; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. § 548 Rdn. 3 f.).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    Zwar gilt ungeachtet der Tatsache, daß die Einbringung von Grundstücken in eine LPG keine Landpacht war, auch für die auf dem Mitgliedschaftsverhältnis beruhende Werterhaltungspflicht der Grundsatz, daß Grundstücke und Gebäude in dem Zustand zurückzugeben sind, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (BGHZ 122, 391, 394; vgl. auch BGH, Urt. v. 4. November 1994 - LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 83).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    Die Vorschrift des § 65 LwAnpG verweist zwar nicht auf anwendbare Verfahrensvorschriften; sie ist jedoch sinnvollerweise dahin auszulegen, daß sie sich mittelbar auf das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) bezieht, dessen Geltungsbereich damit konkludent erweitert wird (BGHZ 120, 352, 354).
  • BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92

    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93
    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz liegt (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl. v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

    Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs ist von dem Senat gemäß § 17 a Abs. 5 GVG, der im Verhältnis zwischen der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit und der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar ist (BGH, Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, NJW 1995, 2851; Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197), nicht zu prüfen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 5. März 1999, BLw 36/98, AgrarR 1999, 292; vgl. auch schon BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197) sind Ansprüche auf Ersatz von Wertminderung von Gebäuden, die an eine LPG zur Nutzung überlassen worden waren, ihrer Materie nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zuzuordnen.

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1 EGBGB gegen die Antragsgegnerin zustehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198; Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 272/94, unveröffentlicht; Senat, Beschl v. 5. März 1999, BLw 36/98, AgrarR 1999, 292).

    c) Nicht zu folgen ist dem Beschwerdegericht auch insoweit, als es - hilfsweise - von eine Hemmung der Verjährung nach § 203 Abs. 2 BGB bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur grundsätzlichen Anspruchsberechtigung bei Verletzung von Instandhaltungspflichten durch die LPG (Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197) ausgegangen ist.

    Die Überlegungen des Bundesgerichtshofes, die der Annahme einer Schadensersatzverpflichtung bei Verletzung von Instandhaltungspflichten zugrunde liegen, erschließen sich aus dem Gesetz und wurden in der DDR-Literatur diskutiert (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Über die Zulässigkeit des Rechtswegs nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG - der bei einer Rechtswegverweisung durch ein Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996 - II ZR 293/93, WM 1996, 1198, 1199; OLG Hamm NJW 1992, 2643, 2644 [OLG Hamm 31.03.1992 - 15 W 349/91]; MünchKomm-ZPO/M. Wolf, § 17 GVG Rdnr. 5; Zöller/Gummer, ZPO 20. Aufl. vor § 17 GVG Rdnr. 11) - vorab zu entscheiden, war das Oberlandesgericht nicht deshalb gehindert, weil die Beteiligte zu 1) beim Verwaltungsgericht ein Verfahren gegen die Notarin anhängig gemacht hat, das - zumindest in Teilen - den gleichen Streitgegenstand wie die vor dem Landgericht verfolgte Beschwerde hat.

    Einem Vorabverfahren nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG über die Zulässigkeit des Rechtsweges stand auch § 17 a Abs. 5 GVG - diese Bestimmung gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenfalls analog (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1991, 1356 f [BayObLG 23.05.1991 - 2 BReg Z 55/91]; MünchKomm-ZPO/M. Wolf, § 17 a GVG Rdnr. 26) - nicht entgegen.

    Hätte das Landgericht hier das Begehren der Beteiligten zu 1) sachlich wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage für die materielle Überprüfung der notariellen Amtstätigkeit abgewiesen, wäre die damit konkludent zugunsten der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffene Rechtswegentscheidung für die Rechtsmittelinstanz gemäß § 17 a Abs. 5 GVG bindend gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1993 a.a.O.; v. 5. Februar 1996 a.a.O.; v. 11. März 1996 - II ZR 230/94, NJW 1996, 1532 [BGH 11.03.1996 - II ZR 230/94]; BAG NJW 1996, 3430).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Das Verhältnis zwischen dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Berufungssachen ist nicht durch unterschiedliche Verfahren wie im Verhältnis zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Wohnungseigentumsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94 - NJW 1995, 2851) oder zwischen der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit und dem Landwirtschaftsgericht in den nichtstreitigen Landwirtschaftssachen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1996 - II ZR 293/93 - WM 1996, 1198) geprägt.
  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der

    Der Anspruch eines LPG-Mitglieds auf Ersatz der Kosten, die ihm infolge unterlassener Unterhaltsmaßnahmen an einem Stallgebäude nach Rückgabe durch die LPG entstanden sind, ergibt sich gemäß § 92 Abs. 1 ZGB (vgl. Wenzel, AgrarR 1997, 33, 36) bzw. aus einer positiven Vertragsverletzung der aus dem genossenschaftlichen Mitgliedschaftsverhältnis herrührenden Verpflichtung zur Werterhaltung des eingebrachten Grund und Bodens und der baulichen Anlagen, bei deren Verletzung sowie einer Wertminderung des eingebrachten Gebäudes ein Ausgleichsanspruch nach § 44 Abs. 2 LPGG begründet war (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198; und Urt. v. 05.02.1996, II ZR 272/94, zitiert nach JURIS).

    Denn die Überlegungen des BGH, die der Annahme einer Schadensersatzverpflichtung bei Verletzung von Instandhaltungspflichten im Rahmen eines LPG-Mitgliedschaftsverhältnisses zugrundeliegen, erschließen sich aus dem Gesetz und wurden bereits in der DDR-Literatur diskutiert (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996 a. a. O.).

    Denn der Schadensersatzanspruch steht nicht den Mitgliedern der Erbengemeinschaft als Eigentümer zu, sondern den Einbringern auf Grund einer Verletzung innergenossenschaftlicher Vertragspflichten (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.1996, II ZR 293/93, AgrarR 1996, 197, 198).

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 291/13

    Entschädigung des ehemaligen Mitglieds einer LPG für den Verlust des Eigentums an

    Da das Berufungsgericht über die - seiner Ansicht nach allerdings vor die Landwirtschaftsgerichte gehörende - Gegenforderung in der Sache entschieden hat, ist der Senat nach § 17a Abs. 5 GVG daran gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651), weil diese Vorschrift auf das Verhältnis von Landwirtschaftsgericht und Prozessgericht entsprechend anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 5. Februar 1996 - II ZR 293/93, VIZ 1996, 347, 348).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZB 59/97

    Rechtsweg für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (vgl. BGHZ 115, 275, 284 f; 130, 159, 162 f; BGH, Urt. v. 5. Februar 1996 - II ZR 293/93, WM 1996, 1198, 1199).

    Die Regelung des § 17 a GVG soll verhindern, daß ein Rechtsstreit, der bereits über mehrere Instanzen geführt worden ist, allein deshalb vor einem anderen Gericht neu begonnen werden muß, weil in höherer Instanz die Unzuständigkeit der bisher mit der Sache befaßten Gerichte festgestellt wird (BGH, Urt. v. 5. Februar 1996 aaO).

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99

    Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts

    Diese Entscheidung hat der Senat nicht mehr zu überprüfen (§ 17 a Abs. 5 GVG entsprechend; vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, BGHR GVG § 17 a Abs. 5, Landwirtschaftsgerichte 1 = WM 1996, 1198, 1199).
  • BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07

    Ansprüche einer in Liquidation befindlichen LPG gegen die Mitglieder

    An die Entscheidung der Vorinstanzen zur Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte über den geltend gemachten Anspruch ist der Senat nach § 17a Abs. 5 GVG gebunden, da der Antragsgegner nach dem Hinweis des Landwirtschaftsgerichts in der Verhandlung vom 15. Juni 2005, dass es seine Zuständigkeit bejahe, keine Rüge erhoben, sondern nur den Sachantrag auf Zurückweisung des Zahlungsantrags gestellt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, VIZ 1996, 347, 348).
  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95

    Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer;

    Der Brand löste vielmehr die Pflicht der Beklagten aus, die Scheune durch eine Generalreparatur oder Ersatzinvestition entsprechend den Anforderungen einer komplexen Reproduktion der Grundfonds wiederherzustellen (vgl. BGHZ 127, 297, 317; BGH, Urteile v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, WM 1996, 1198 und 29. November 1996, LwZR 8/95, Umdruck S. 13; Wenzel, AgrarR 1996, 37, 40; Kommentar zum Musterstatut der LPG Pflanzenproduktion, § 13 Anm.4.2., Kommentar zum Musterstatut der LPG Tierproduktion, § 13 Anm. 4.2.).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03

    Berufungsverfahren: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Streit über den

    Das Verhältnis zwischen dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Berufungssachen ist - so der BGH im Urteil vom 13.5.2003 - nicht durch unterschiedliche Verfahren wie im Verhältnis zwischen einem ordentlichen Gericht und einem Wohnungseigentumsgericht (vgl. BGH, NJW 1995, 2851) oder zwischen der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit und dem Landwirtschaftsgericht in den nichtstreitigen Landwirtschaftssachen (vgl. BGH, WM 1996, 1198) geprägt.
  • OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13

    Eigentumsverhältnisse an einer Meliorationsanlage

  • BGH, 17.10.2011 - BLw 7/11

    Notwendigkeit der Darlegung einer Abweichung von einem in der

  • OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09

    Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 36/98

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten aus einem

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 164/97

    Anspruch der beihilfeberechtigten Witwe eines Verfolgten auf Krankenversorgung

  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99

    Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in

  • LG Freiburg, 24.07.2003 - 4 T 49/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung von Teileigentum durch

  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 VA 3/99

    Überprüfung der Weiterleitung von Erkenntnissen über einen Notar - Rechtsweg

  • OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 1 U 28/98

    (Annex-) Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts; Anfechtungs- und

  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 10 W 73/01
  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 10 U 147/01
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